1.
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Geltungsbereich
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1.1 |
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen
Rechtsbeziehungen zwischen DER COURIER LOG GmbH und Ihren Auftraggebern
im Rahmen des Online-Services. |
1.2 |
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Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Paketen, Dokumenten
und anderen Packstücken. |
1.3 |
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Die Beförderung erfolgt durch Systempartner von DER COURIER. |
1.4 |
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Jedem Speditionsauftrag liegen zugrunde - die Allgemeinen
Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung unter
Aufhebung der Ziff. 29.1.2 bis 29.7 für die Besorgung der
Beförderung, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen
entgegenstehen; - das übereinkommen über den Beförderungsvertrag
im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) für die grenzüberschreitende
Besorgung der Beförderung innerhalb Europas sowie zwischen
den Vertragsstaaten der CMR. |
2.
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Leistungsbeschreibung |
2.1 |
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Die speditionelle Leistung umfasst: |
2.1.1 |
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Die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, die Abholung,
den Umschlag und die Zustellung von Paketen und anderen Packstücken; |
2.1.2 |
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Bei Nichtantreffen des Empfängers einen zweiten und falls
notwendig einen dritten Zustellversuch; |
2.1.3 |
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Die Aushändigung an den Empfänger oder eine andere erwachsene
Person, die unter der Zustelladresse angetroffen wird und
die Sendung entgegennimmt, wobei keine Verpflichtung besteht,
eine Empfangsberechtigung zu überprüfen; |
2.1.4 |
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Die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten
Paketen an den Auftraggeber. |
2.2 |
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Befördert werden Pakete und Sendungen mit folgenden Maßen und
Gewichten: Paketservice: Maximales Gewicht 40 kg Maximale Länge 175 cm Maximales Gurtmaß 300 cm Umfang ( 2 x Breite + 2 x Höhe) + Länge Spedition und Express-Service: Maximale Maße pro Packstück: Länge 300 cm Breite 120 cm Höhe 140 cm. |
2.3 |
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Dem Auftraggeber obliegt die ausreichende Verpackung und
Kennzeichnung des Paketes. |
2.4 |
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Die Beförderung über unsere Systempartner erfordert eine
Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische
Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt. |
3.
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Beförderungsausschluss |
3.1 |
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Von der Beförderung sind ausgeschlossen: |
3.1.1 |
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Alle Pakete, die der Produktspezifikation gemäß Ziff. 2.2
– 2.4 nicht entsprechen; |
3.1.2 |
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Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter
Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände; |
3.1.3 |
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Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere und Gegenstände,
die eine geldwerte Leistung verkörpern; |
3.1.4 |
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Pelze, Teppiche, Armband- oder Taschenuhren sowie Lederwaren mit einem Wert von mehr als 520,- €; |
3.1.5 |
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Sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als 13.000,- € besitzen |
3.1.6 |
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Pakete deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung
gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt; |
3.1.7 |
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Gefährliche oder leicht verderbliche Güter, lebende oder
tote Tiere, medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut,
medizinische Abfälle, menschliche Überreste, Körperteile oder
Organe; |
3.1.8 |
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Glas, Spiegel, Porzellan; |
3.1.9 |
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Fracht und Wertnachnahme; |
3.1.10 |
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Zollgut und Carnetware; |
3.1.11 |
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Bei grenzüberschreitender
Beförderung - Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien
der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten
ist oder besondere Genehmigungen erfordert; - Güter bei denen
eine Wertangabe im Sinne von Artikel 24 CMR oder die Deklaration
eines besonderen Interesses im Sinne von Artikel 26 Abs. 1
CMR vorgenommen wird; |
3.2 |
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dem Auftragnehmer obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich
eines Beförderungsausschlusses |
3.3 |
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DER COURIER ist berechtigt, die Übernahme oder die Weiterbeförderung
zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das
Paket von der speditionellen Behandlung gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossen
ist |
3.4 |
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Die Übernahme von gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Gütern
stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar. |
3.5 |
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DER COURIER ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossene,
jedoch übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt,
unter Benachrichtigung des Auftraggebers zu verwerten oder
zur Abwendung von Gefahren zu vernichten. |
4.
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Leistungsentgelt |
4.1 |
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Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden,
gelten die Leistungsentgelte entsprechend der Preisliste von
DER COURIER in der jeweils gültigen Fassung. Maßgeblich sind
die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise. |
4.2 |
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Sind Speditionsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem
ausländischen Empfänger zu bezahlen oder werden sie von ihm
verursacht, so hat der Auftraggeber diese Beträge zu begleichen,
falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den ausländischen
Empfänger ausgeglichen werden. |
4.3 |
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Die Begleichung der Leistungsentgelte erfolgt per Lastschrifteinzug. |
4.3.1 |
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Der Auftraggeber stimmt durch die Auftragserteilung dem Lastschriftverfahren zu. |
4.3.2 |
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Bei Nichtausführung der Lastschrift werden dem Auftraggeber
die fremden und eigenen Kosten für die Rückgabe der Lastschrift
berechnet. |
5.
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Haftung |
5.1 |
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DER COURIER haftet dem Gesetz entsprechend für Schäden, die zwischen
der Übernahme und der Ablieferung der Sendung eingetreten sind; es sei denn die Haftung ist aus den nachfolgend aufgeführten Gründen ausgeschlossen. |
5.2 |
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Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Paketen ist neben
den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen, wenn
- deren Beförderung gem. Ziff. 3.1 ausgeschlossen ist
- deren Verlust durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers,
des Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen eingetreten ist
- es sich um Gebinde handelt
- der Schaden an gebrauchten Verpackungsgegenständen entstanden
ist
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5.3 |
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Die Haftung bei Totalverlust von Paketen ist ausgeschlossen wenn
- deren Beförderung gem. Ziff. 3.1 ausgeschlossen ist
- deren Verlust durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers,
des Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen eingetreten ist
- es sich um Gebinde handelt
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5.4 |
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Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten
Fällen vollumfänglich bei eigenem Verschulden oder
Verschulden seiner
Erfüllungsgehilfen für alle Aufwendengen, Kosten
oder Schäden, die durch den Versand von gemäß
Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Sendungen an Sach- oder Transportmitteln
von Systempartnern des DER COURIER und an anderen dem Systempartner
übergebenen Sendungen entstehen sowie für alle Personenschäden
und sonstigen Kosten. |
5.5 |
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Die Haftung besteht allein zugunsten des Auftraggebers.
Hieraus resultierende Ansprüche können nicht an
Dritte abgetreten werden.
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6.
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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht |
6.1 |
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche
des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte
geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig
festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt
wurden. |
7.
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Abweichende Vereinbarungen |
7.1 |
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Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform |
8.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht |
8.1 |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand regelt sich nach ADSp;
bei grenzüberschreitender Beförderung gelten die Bestimmungen
der CMR |
8.2 |
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Regelungslücken sind unter Zuhilfenahme nationalen Rechts
aufzufüllen. Anzuwenden ist das Recht desjenigen Staates,
in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat. |